Pars pro toto
Ein weiterer Aspekt dieses Ansatzes ist es, daß so zugleich alle künstlerischen Einzelwerke 1) im Sinne von „pars pro toto“ 2) als Teilzellen eines anwachsenden und zugleich sich verändernden Gesamtkunstwerkes zu verstehen sind.
Gerade dieser Gedanke prägt wie jedes über das einzelne Werk hinausgehende Tun auch Inhalt, Art und Form dieser Internetseite.
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